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Bauschutt recyclierbar:


fällt überwiegend  bei Neubau- und Umbau Abbruch und Altbausanierung an.

Recyclierbarer Bauschutt beinhaltet nicht die Abfälle Bims-, Gas- und Porenbeton (Ytong). ebebfalls nicht enthalten sein dürfen Baustoffe auf Gipsbasis (Gips- und Gipsplatten) sowie Glas und Glasbausteine. Bei Paketpreisangeboten beträgt das maximale Containergewicht 1000 kg/cbm. Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung auf Basis des Ortsverwertungspreises.


recyclierbare Bauschuttabfälle sind:


Mauerwerk, Ziegesteine

Reine Betonaufbruch

Fliesen und Kacheln

Dachziegel

Mörtel

Putzreste


keine Bauschuttabfälle sind z.B.:


alle sonstigen Abfallarten, wie

flüssige Abfälle

Bodenaushub

Erde + Steine

Bims-, Gas- und Porenbeton

Metalle

Holzreste

Gips- und Gipsplatten

Glas, Glasbausteine, usw.


Linksrheinisch (ausser Bonn) gibt es den Abfall „Bauschutt verunreinigt“ mit geringen Anteilen Erde, Sand oder nicht mineralischen Abfällen


Alle anderen nicht positiv aufgeführten Abfälle müssen gesondert oder gegen Aufpreis berechnet werden.


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