Bauschutt
fällt bei Neubau, Umbau und Altbausanierung an:
Bauschutt besteht aus mineralischen Abfällen die bei Baumassnahmen anfallen.
Container die nicht ausschliesslich mit den in der mittleren Spalte aufgeführten mineralischen Bestandteilen beschickt werden, müssen als Baumischabfall (teurer) abgerechnet werden.
Linksrheinisch (ausser Bonn) gibt es auch noch die Qualität Bauschutt verunreinigt = mit geringen Beimengungen an Erde, Sand oder nicht mineralischen Bauabfällen
keine Bauschuttabfälle sind zum Beispiel:
Nur auf Anfrage:
Bauschutt mit einer Kantenlänge von über 50 cm. Dieser Bauschutt muss vorbehandelt (gebrochen) werden, was nur in speziellen Anlagen möglich ist und zu Mehrkosten führt.
Bauschuttabfälle sind:
Bei PAKETPREISANGEBOTEN:
Das maximale Containergewicht
pro cbm beträgt 1000 kg
(5 cbm = 5000 kg). Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung über den regionalen Verwertungs-
Containergrössen:
Absetzcontainer offen maximal 7 cbm, je nach Verfügbarkeit auch mit Klappe.
Auf Anfrage:
Abrollcontainer ca 6/8 cbm (lang und flach) je nach Verfügbarkeit.
Aufgrund der seit 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung müssen Bauabfälle vor Ort getrennt erfasst werden! Ausnahmen:
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Dies alles ist zu dokumentieren und zu begründen!
Bei Privatkunden entfällt dies
bis 10cbm Volumen.
Ihre Ansprechpartner
Ndl Köln Tel: 02 21-
Ndl BGL Tel: 0 22 04 -
Fax: 0221-
mail: info@containernrw.de
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