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Beantragung einer Stellgenehmigung


Kann der Container auf Privatgelände abgestellt werden, so brauchen Sie nur die Zufahrtsmöglichkeit und den Untergrund zu beachten.


Bei Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum,

- Parkstreifen-/buchten, Ladezonen
- Gehweg,
- Straße,
- öffentl.Flächen..
ist über die Gemeinde / Kreis eine Aufstellgenehmigung / verkehrs-rechtliche Anordnung durch den Auftraggeber rechtzeitig (vor Aufstellung) zu beantragen. Diese ist mit Kosten verbunden!


Da die Verantwortlichkeit unter-schiedlich sein kann, fragen Sie bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung nach der zuständigen Abteilung.

Der Antragsteller trägt die anfallenden Verwaltungsgebühren.

Für ggf. im Bescheid genannte Sicherungsauflagen (Beleuchtung, Absperrung etc) ist der Auftraggeber verantwortlich!



Bernd Klein  (Geschäftsführer):

„Es ist für einen Kunden heute nicht leicht einen fairen Preis für die Entsorgung von Abfällen zu erhalten. Hier setzen wir an ! Mit unserem Angebot richten wir uns an private und gewerbliche Kunden die zu verbindlichen Festpreisen eine Entsorgungsdienstleistung ausführen lassen wollen.“


Die Stellgenehmigung ist a&k spätestens am Vortag der geplanten Aufstellung per mail oder Fax zur Verfügung zu stellen.


Durch den Containerdienst kann/soll in folgenden Städten die Beantragung erfolgen:

Köln

Düsseldorf


Eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer ist bei der Wahl des Stellplatzes auszuschließen.

Verkehrsschilder dürfen nicht verdeckt werden, ebenso müssen Kanaldeckel/Gullis frei bleiben, wie auch ein gewisser Abstand zum Bordstein.


Bei Abrollcontainern ist in jedem Fall eine individuelle Stellgenehmigung zu beantragen, ob diese Behälter mit
ca 2,50m Breite am Wunschort überhaupt aufgestellt werden dürfen. Eine Absicherung/Beschilderung ist idRegel nötig.

Ihr direkter Draht zum Container

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Ihre Ansprechpartner

Ndl Köln   Tel: 02 21-46 75 03 65


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Fax: 0221-30 15 90 40
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