Beispiele für Fehlbefüllungen/Überladungen/Fehlfahrt !
Sie haben einen Preis für eine Abfallart erhalten. Dies setzt voraus, dass diese Abfallsorte sortenrein und wie in der jeweiligen INFO zur Abfallfraktion beschrieben von Ihnen verladen wird. Die maximalen Gewichte pro Abfallfraktion sind bei folgenden Abfallfraktionen einzuhalten: Baumischabfall, Bauschutt, Poltergut, Ytong (Leichtbaustoffe), Erdaushub + Erde u. Steine.
Folgende Gründe können z.B. zu einer Fehlbefüllung führen:
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Folgendes bitten wir zwingend zu beachten !
Unsere Container sind maximal bis zur Ladekante zu befüllen. Beladungen darüber hinaus sind unzulässig. Der Container wird nicht abgeholt, eine Fehlfahrt berechnet.. Im Fall einer Fehlbefüllung dokumentieren wir diese anhand von Bildern (Abfallart) oder dem Eingangsbeleg der jeweiligen Entsorgungsanlage mit Angabe des enthaltenen Abfalls sowie
anhand von Gewicht ( Verdichtung). Durch Sie verursachte Fehlfahrten (Containerstellplatz zuge-
parkt, zugestellt, etc.) werden mit einer Leerfahrt (entspricht dem Zonenfrachtpreis) in Rechnung
gestellt. Bitte lesen Sie weiterführende Informationen in unserer AGB.
Ihre Ansprechpartner
Ndl Köln Tel: 02 21-
Ndl BGL Tel: 0 22 04 -
Fax: 0221-
mail: info@containernrw.de
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