Altholzabfälle (A1-
Holzabfälle (A1) unbehandelt
sind:
unbehandeltes Holz
Paletten
Kisten
Bei PAKETPREISANGEBOTEN:
Das maximale Containergewicht
pro cbm beträgt 150 kg
(5 cbm = 750 kg). Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung über den regionalen Verwertungs-
Altholz (A1-
fällt bei Neubau,
Umbau und Altbausanierung an:
Gängige Bezeichnung:
Bau-
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Holzabfälle unbehandelt, also nicht mit Holzschutzmittel gestrichen wurden.
Behandelte Hölzer können als gefährlicher Abfall gefahrlos entsorgt werden.
Holzfenster und Aussentüren werden automatisch als Sondermüll (Holz A IV) eingestuft!
keine Altholzabfälle (A1-
alle anderen nicht Holzabfälle
(Spiegel, Glas, Metalle, Kunststoffe….)
Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten als Baumischabfall oder Sondermüll
A IV-
Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.
Ihre Ansprechpartner
Ndl Köln Tel: 02 21-
Ndl BGL Tel: 0 22 04 -
Fax: 0221-
mail: info@containernrw.de
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